Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden

für Zutritts-, Teilnahme- und Eintrittsberechtigungen (Stand: 03/2024)

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen IN.DIE.musik e.V., Dr.-Enders-Str. 4, 95030 Hof („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“). Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (z.B. durch Weitergabe, sofern zulässig).
  2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an:
    IN.DIE.musik e.V., Dr.-Enders-Str. 4, 95030 Hof
    Vertreten durch: Bastian Schelter (1. Vorsitzender);
    E-Mail: info@in-die-musik.de
  3. Durch den Veranstalter legitimierte Stellen zum Erwerb der genannten Rechte sind nicht an der Veranstaltung beteiligt und handeln ausschließlich als Vertreter des Veranstalters und in dessen Auftrag.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über Tickets oder sonstige Angebote kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets indirekt über legitimierte Stellen (offizielle Vorverkaufsstellen, sowie Online-Angebote von Höme oder Eventim) erworben werden.
  2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit dem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (z.B. maximale Anzahl von Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann.

§ 3 Rechte und Pflichten

  1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder legitimierte Stellen (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert.
  2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis, sie sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
  3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Missachtung die Teilnahme bzw. den Besuch einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
  4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit des Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
  5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist der Veranstalter nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
  6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

§ 4 Weitergabe von Tickets

  1. Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
  2. Ausschließlich zum Ausgleich möglicher Transaktionskosten ist ein Preisaufschlag von maximal 20% möglich.

§ 5 Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

Generell ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden:

  1. Es liegt keine wesentliche Veränderung der Veranstaltung vor:
    Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
  2. Es liegt eine wesentliche Veränderung der Veranstaltung vor
    (z.B. durch Verschiebung oder Absage):
    Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Erstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an einer anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.
     
    1. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
    2. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftigerweise erwartet werden darf. Eine Änderung des Line-Ups ist keine wesentliche Änderung.

§ 6 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
  2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, derer Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters, sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
  2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
  3. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters.
  4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
  5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
    1. Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
    2. Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
  7. Nebenabreden oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden bestehen nicht. 
  8. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.